Covid-19 - Es gilt die 3G Regelung

 

Ab dem 24.02.2022 gilt in Baden Württemberg die Corona Warnstufe und gemäß neuer Verordnung die 3G Regelung für Sportstätten. (Genesene oder zweifach Geimpfte, deren vollständige Immunisierung oder Genesung nicht länger als 3 Monate her ist brauchen keinen Schnelltest vorzuweisen.)

Weitere Details zur Verordnung finden Sie hier: Kultusministerium - CoronaVO Sport (km-bw.de)

Im Auftrag der Vorstandschaft
Andreas Isele
EDV / Öffentlichkeitsarbeit

 

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